Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz für die Beschäftigten. Es darf keinerlei Verlängerung des Arbeitstages geben. Die geplante Gesetzesnovelle für den 12-Stundentag bzw. den 10-Stunden-Tag für Lehrlinge darf nicht umgesetzt werden.
Unternehmen dürften danach Beschäftigten in Gleitzeit und bei Reisezeit mehr Überstunden anordnen bis zur Höchstgrenze von zwölf Stunden statt bisher zehn Stunden am Tag. 800 000 Beschäftigte wären davon betroffen. Wie Bundeskanzler Faymann im Wahlkampf sagte, sind das in Wirklichkeit Lohnkürzungen durch die Hintertür. Wirtschaftsminister Mitterlehner will vor dem Sommer das Arbeitszeitgesetz ändern. Lehrlinge sollen zehn statt bisher acht Stunden bei Reisezeit arbeiten dürfen.
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