Ist die VDS jetzt völlig vom Tisch?

(9. April) Gestern Vormittag veröffentlichte der Europäische Gerichtshof sein Urteil über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Das Ergebnis ist ein Erfolg für die Zivilgesellschaft, die wieder einmal bewiesen hat, was man mit Engagement erreichen kann. Doch ist es ein echter Erfolg? Ein Kommentar von Martin Ehrenhauser

Die Richter und Richterin erteilten mit ihrem Urteil der Richtlinie eine Absage. Doch ist das Urteil auch eine Absage für die Vorratsdatenspeicherung?

“Die” Vorratsdatenspeicherung als solche ist eine schwierige Formulierung, da die auf Vorrat gespeicherten Daten sich von Kategorie zu Kategorie in ihrem Potential zum Grundrechteverstoß unterscheiden, d.h. eine auf Vorrat gespeicherte IP-Adresse greift weniger tief in die Privatsphäre der Betroffenen ein, als es die Standortbestimmung der Handykommunikation bewirkt – dennoch werden die vielen verschieden erhobenen Daten der
Vorratsdatenspeicherung als gleichwertig behandelt, die EU-Richtlinie traf dabei keine Unterscheidung. Das war einer der Gründe, weshalb der EuGH der Richtlinie die Rechtmäßigkeit absprach und sie für ungültig erklärte.

“Der Gerichtshof sieht in der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung dieser Daten und der Gestattung des Zugangs der zuständigen Behörden zu ihnen einen besonders schwerwiegenden Eingriff der Richtlinie in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten.”

Der gesamte Kommentar auf der Website von Martin Ehrenhauser