Der Ehrenkodex unserer KandidatInnen

Uneigennützigkeit, Transparenz, Sparsamkeit, Sorgfalt, Ehrlichkeit und Integrität: 

Alle KandidatInnen von Europa Anders haben einen Ehrenkodex unterzeichnet, der sie dazu verpflichtet. Im Folgenden im Wortlaut:

Verhaltenskodex für Mitglieder des Europäischen Parlaments von EUROPA ANDERS

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments von EUROPA ANDERS verpflichten sich bei der Ausübung ihres Mandats im besonderen Maße zu folgenden Prinzipien: Uneigennützigkeit, Transparenz, Sparsamkeit, Sorgfalt, Ehrlichkeit und Integrität.

Im Rahmen der Ausübung ihres Mandats handeln sie ausschließlich im öffentlichen Interesse und erlangen und erstreben keinerlei unmittelbaren oder mittelbaren finanziellen Nutzen oder eine sonstige Zuwendung.

Um ihre Verpflichtung gegenüber dem Allgemeinwohl und ihre Unabhängigkeit gegenüber kapitalstarken Partikularinteressen zu betonen sowie unethischen Verhaltensweisen und Interessenkonflikten vorzubeugen, verpflichten sich die Mandatarinnen und Mandatare

  1. jede berufliche Tätigkeit, die sie in den drei Jahren vor ihrer Wahl ins Europäische Parlament ausgeführt haben, im Internet zu veröffentlichen;
  2. jegliche Mitgliedschaft und leitende Funktionen in einem Unternehmen, einer Nichtregierungsorganisation oder einem Interessensverband im Internet zu veröffentlichen;
  3. sämtliche Firmenbeteiligungen und Einkünfte aus Aktien und Wertpapieren im Internet zu veröffentlichen;
  4. keiner bezahlten Nebentätigkeiten nachzugehen;
  5. keine MitarbeiterInnen, deren Vergütung gänzlich oder teilweise von Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen oder Interessensverbänden gezahlt wird, in ihren Büros arbeiten zu lassen oder anzustellen;
  6. keine Gesprächstermine im Rahmen der Ausübung ihres Mandats mit RepräsentantInnen von Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen oder Interessensverbänden zu vereinbaren, deren Organisation es unterlassen hat, sich im Transparenzregister des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zu registrieren, obwohl gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung und der speziellen Tätigkeit der Organisation eine Registrierung vorgesehen wäre;
  7. sämtliche persönliche Gesprächstermine mit RepräsentantInnen von Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen oder Interessensverbänden im Rahmen der Ausübung ihres Mandates samt Datum, Gesprächsinhalt und Name des Repräsentanten bzw. der Repräsentantin zu veröffentlichen;
  8. keine Geschenke oder Vergünstigungen, die sie ausschließlich aufgrund der Ausübung ihres Amtes erhalten, im Wert von über 40 Euro anzunehmen. Sollte aus Gründen der Höflichkeit eine Verweigerung der Geschenkannahme zu diplomatischen Verstimmungen führen, so kann ein Geschenk im Wert von bis zu 150 Euro angenommen werden, muss jedoch danach für soziale Zwecke gespendet werden;
  9. sich keine Reise-, Hotel- oder Restaurantkosten von Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen oder Interessensverbänden im Wert von über 15 Euro finanzieren zu lassen;
  10. aus Gründen der Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeldern auf berufliche Business-Class-Flugreisen innerhalb Europas zu verzichten;
  11. aus Gründen der Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeldern den chauffierten Limousinenservice des Europäischen Parlaments nicht zu nützen;
  12. aus Gründen der Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeldern auf sämtliche Erhöhungen ihres Grundgehaltes zu verzichten und den Differenzbetrag für soziale Zwecke zu spenden;
  13. stets auf Transparenz und Sparsamkeit im Umgang mit ihren parlamentarischen Zulagen zu achten;
  14. bis 2 Jahre nach Ausscheiden aus dem Europäischen Parlament keiner bezahlten Tätigkeit bei einem Unternehmen nachzugehen, deren rechtliche Rahmenbedingungen sie im Rahmen ihrer parlamentarischen Arbeit in Ausschüssen, direkt beeinflusst haben.

Der Verhaltenskodex wird von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments auf deren Internetseite veröffentlicht und ist eine Ergänzung zu dem offiziellen Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Bereich finanzielle Interessen und Interessenkonflikte.