Ehrenhauser: Korrupte und straffällige Unternehmen beraten die Europäische Kommission

Neue Ehrenhauser Studie zeigt: Großunternehmen, die regelmäßig und kontinuierlich gegen Gesetze verstoßen, dürfen trotzdem maßgeblich die EU-Gesetzgebung mitgestalten.

Nachfolgend die Infos zur Studie:

In seiner neuen Studie über die Beratungsgremien der Europäischen Kommission untersucht der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser zehn Großunternehmen, die in den Expertengruppen der Kommission und zwei Finanzaufsichtsbehörden der EU stark vertreten sind oder in der jüngsten Vergangenheit vertreten waren und somit die EU-Gesetzgebung beeinflussen. Die zehn Unternehmen bestehen aus drei großen Rüstungsunternehmen, zwei großen Unternehmen der digitalen Wirtschaft, drei Finanzriesen, einer globalen Auditfirma und einem der weltweit größten Mineralöl- und Erdgasunternehmen.

Das Ergebnis:

Während die zehn untersuchten Großunternehmen die Kommission beraten, verstoßen sie regelmäßig und kontinuierlich gegen Gesetze – oft auch in jenen Bereichen, in denen sie die künftige EU-Gesetzgebung mitgestalten. Alle zehn Unternehmen wurden in der jüngsten Vergangenheit (seit 2009) wegen Gesetzesverstößen von nationalen Regulierungsbehörden und teilweise auch von der Kommission selbst bestraft oder waren oder sind in Korruptionsskandale und langjährige Ermittlungen verwickelt – dennoch werden sie weiterhin eingeladen, auf den Gesetzgebungsprozess in der EU einzuwirken.

In jeder demokratischen Öffentlichkeit gäbe es einen Aufschrei, wenn man zulassen würde, dass Wiederholungsstraftäter die Gesetzgebung mitgestalten. Dennoch passiert genau das in der EU. Die Präsenz solcher Unternehmen in den Expertengruppen der Europäischen Kommission und den Finanzaufsichtsbehörden der EU unterminiert die Integrität dieser Beratungsgruppen.

Hintergrund: Wer berät die Europäische Kommission?

Im Vergleich zu den Regierungen der Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission eine relativ kleine Verwaltung. Beim Entwerfen politischer oder legislativer Vorschläge ist sie auf externe Expertise angewiesen.

Die diversen Beratergruppen der Europäischen Kommission spielen in diesem Zusammenhang eine ausschlaggebende Rolle. Dazu zählen die ca. 800 sogenannten Expertengruppen – der von der Kommission am häufigsten genutzte Konsultationsmechanismus. In den Worten der Kommission: „Expertengruppen sind Konsultationsgruppen, die die Kommission zur Beratung bei der Vorbereitung von Gesetzgebungsvorschlägen, delegierten Rechtsakten und anderen Initiativen oder bei der Umsetzung bestehender EU-Gesetzgebungsakte, Programme oder Politiken einrichtet.“ Sie beraten die Kommission in über 30 Politikbereichen. Die Themen sind breit gefächert: Forschung, Umwelt, Unternehmen und Industrie, Haushaltsordnung, Besteuerung, etc.

Neben diesen Expertengruppen untersucht diese Studie außerdem die Einflussnahme der untersuchten Finanzinstitute auf zwei der drei Finanzaufsichtsbehörden der EU: Der EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) mit Sitz in London und der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) mit Sitz in Paris. Diese Behörden sind wichtige Ratgeber der Europäischen Kommission. Außerdem arbeiten sie an den delegierten Rechtsakten und können dem Europäischen Parlament und dem Rat Stellungnahmen zur Verfügung stellen.

Hier die gesamte OTS des unabhängigen EU-Abgeordneten Martin Ehrenhauser